Beratung

Beratung ist grundsätzlich Aufgaben aller Lehrerinnen und Lehrer.

 

Für den Prozess der Berufswahlorientierung kommen dabei den Klassenlehrer(innen), die „ihre“  Schülerinnen und Schüler in der Regel besonders gut kennen und einschätzen können, sowie dem Stubo als Koordinator der Berufswahlorientierung eine besondere Rolle zu.

 

Darüber hinaus bietet die Berufsberaterin der Agentur für Arbeit regelmäßig Beratungstermine an.

 

Nach KAoA müssen die Schülerinnen und Schüler ab der Jgst 8 einmal im Halbjahr beraten werden. Folgende Beratungsanlässe erachten wir dabei als sinnvoll:

 

  8/1   nach der Potenzialanalyse (Auswertungsgespräch)

 

  8/2   nach der Berufsfelderkundung (Erfahrungen, Perspektive für das Praktikum)

 

  9/1   nach dem Betriebspraktikum

 

  9/2   Anschlussvereinbarung

 

10/1   Fortführung der Anschlussvereinbarungen

 

Diese Beratungen werden mit allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe in der Regel in Einzelgesprächen durchgeführt.

 

Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können darüber hinaus individuelle Termine mit den Klassenlehrer/innen, dem Stubo oder der Berufsberatung vereinbaren.


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