Anschlussvereinbarungen

Die Anschlussvereinbarungen dienen dazu, den bisherigen Prozess der Entscheidungsfindung zusammenzufassen und Perspektiven für den Anschluss nach dem Abschluss aufzuzeigen.

 

Nach dem dreiwöchigen Betriebspraktikum erhalten die Schülerinnen und Schüler die Anschlussvereinbarungen. Mit Unterstützung des Klassenlehrers / des Stubos / der Berufsberaterin werden die Anschlussvereinbarungen ausgefüllt.

 

Auf dieser Grundlage kommen alle, die am Berufswahlprozess beteiligt sind (Eltern, Klassenlehrer, Stubo, Berufsberaterin der Agentur für Arbeit), mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch über ihre Zukunftsplanung. Die Anschlussvereinbarungen sind auch eine wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Beratung am Ende der Jgst. 9.

 

Die Anschlussvereinbarungen können bei Bedarf in Jgst. 10 fortgeschrieben, d.h. auf veränderte Wünsche und Voraussetzungen angepasst werden. Die Schülerinnen und Schüler können hierzu Termine mit dem Stubo oder der Berufsberaterin der Agentur für Arbeit vereinbaren. 


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